Ich möchte zu Hause bleiben. Bis zum Schluss.
Das ist ein ganz verständlicher Wunsch. Ein lebenslanges Wohnungsrecht in einer barrierefreien Wohnung kann ihn erfüllen. Es steht im Grundbuch. Und es gilt, solange Sie leben.

Zu Hause alt werden – geht das?
Sie leben seit Jahrzehnten in Ihrem Haus. Hier kennen Sie jeden Winkel. Hier sind Ihre Erinnerungen.
Aber die Treppe wird mühsam. Das Haus ist groß und still. Vielleicht leben Sie inzwischen allein.
Und dann kommt der Gedanke an das Heim. Viele Menschen sagen: Das möchte ich auf keinen Fall. Das verstehen wir gut.
Es gibt einen anderen Weg. Sie ziehen in eine Wohnung ohne Stufen. Und Sie bekommen dort ein Recht, das im Grundbuch steht und gilt, solange Sie leben.

Ein Recht im Grundbuch – ein Leben lang.
Was ist ein Wohnungsrecht?
Ein Wohnungsrecht ist ein Recht zum Wohnen. Es wird im Grundbuch eingetragen. Steht es im Grundbuch an erster Stelle, bleibt es auch bestehen, wenn die Wohnung den Eigentümer wechselt.
Sie wohnen in der Wohnung. Der Eigentümer darf dort nicht wohnen. Er darf Sie auch nicht hinausbitten.
Das Recht gilt, solange Sie leben. So steht es im Gesetz, in § 1093 BGB.
- Sie wohnen selbst in der Wohnung
- Wer mit Ihnen wohnen darf, legt der Vertrag fest
- Das Recht steht im Grundbuch
- Es endet erst mit Ihrem Tod

Was ein Wohnungsrecht nicht ist
- Es ist kein Eigentum Die Wohnung gehört jemand anderem. Sie dürfen dort wohnen. Verkaufen können Sie sie nicht.
- Es wird nicht vererbt Das Recht endet mit Ihrem Tod. Ihre Erben bekommen es nicht. Sie können es auch nicht verschenken.
- Vermieten nur mit Erlaubnis Sie dürfen die Wohnung nur vermieten, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Ziehen Sie aus, steht die Wohnung sonst leer.
- Banken finanzieren es meist nicht Banken finanzieren in der Regel kein Wohnungsrecht. Meist bezahlen Sie es aus dem Verkauf Ihres Hauses.
- Wir sind Makler Wir helfen beim Verkauf Ihres Hauses und bei der Wohnung. Den Vertrag macht der Notar. Steuerfragen klärt Ihr Steuerberater.
- Beim Familienmodell muss der Preis stimmen. Kaufen die Eltern das Wohnungsrecht und die Kinder das Eigentum, muss die Aufteilung zwischen beiden angemessen sein – nur dann bleibt es ein Kauf und wird keine Schenkung. Unsere Zahlen sind Richtwerte; lassen Sie die Aufteilung von Notar und Steuerberater prüfen.
- Erste Rangstelle und Regelung bei frühem Tod. Bei WOBITA-Wohnungen steht das Wohnungsrecht an erster Stelle im Grundbuch. Stirbt der Berechtigte in den ersten zehn Jahren, gibt es je nach Vertrag eine Teilrückzahlung nach Tabelle oder die Familie darf die Wohnung bis zum Ablauf der zehn Jahre nutzen. Danach kommt das gezahlte Geld nicht zurück. Was bei einem Heimeinzug gilt, regelt der Vertrag.
Wie Sie an eine passende Wohnung kommen
Barrierefreie Neubauwohnungen, bei denen Wohnungsrecht und Eigentum von Anfang an getrennt verkauft werden, bietet das WOBITA-Konzept an (Plattform „Wohnung zum halben Preis“). Die Immo-Gross GmbH ist lizenzierter WOBITA-Partner für den Landkreis Lörrach. Das Familienmodell lässt sich auch mit anderen Wohnungen umsetzen – wir beraten Sie zu beiden Wegen.
Passt ein lebenslanges Wohnungsrecht zu mir?
Sieben kurze Fragen. Es gibt kein Richtig und kein Falsch. Antworten Sie einfach so, wie Sie es fühlen.
Was kostet Pflege – zu Hause und im Heim?
Quelle: vdek, Stichtag 01.07.2026; SGB XI; Altersstaffel Wohnungsrecht (Richtwert)
Frau B. aus Lörrach-Stetten
Frau B. ist 78 Jahre alt. Ihr Mann ist vor drei Jahren gestorben. Sie lebt allein in ihrem Haus in Stetten. Das Schlafzimmer ist oben. Die Treppe macht ihr Angst.
Sie verkauft ihr Haus. Mit dem Geld kauft sie ein lebenslanges Wohnungsrecht an einer neuen, barrierefreien Wohnung in Lörrach. Das Eigentum an der Wohnung kauft ein Kapitalanleger.
Mit 78 Jahren zahlt sie als Richtwert 40 % vom Wohnungswert. Der Rest des Geldes bleibt ihr als Reserve – für Pflege, für Hilfe im Haushalt, für schöne Dinge.
- Wert der neuen Wohnung: 300.000 €
- Anteil mit 78 Jahren: 40 % = 120.000 € für das Wohnungsrecht
- Verkauf des Hauses: 450.000 €
- Reserve für Frau B.: rund 330.000 €, vor Nebenkosten
Am liebsten am Telefon? Gern.
Sie müssen nichts ausfüllen, wenn Sie nicht möchten. Ein Anruf genügt. Wir nehmen uns Zeit.
- Sie rufen an – oder wir rufen Sie anRufen Sie uns an unter 07621 95178-0. Oder hinterlassen Sie unten Ihre Nummer. Wir melden uns.
- Wir kommen zu IhnenWir besuchen Sie zu Hause. Gern ist Ihre Tochter, Ihr Sohn oder eine Vertrauensperson dabei.
- Wir schätzen Ihr HausSie erfahren, was Ihr Haus heute wert ist. Kostenlos. Danach wissen Sie, was möglich ist.
- Sie entscheiden in RuheEs gibt keinen Zeitdruck. Sie entscheiden allein, ob und wann Sie etwas ändern.
Fragen und Antworten
Was ist ein lebenslanges Wohnungsrecht?
Es ist das Recht, in einer bestimmten Wohnung zu wohnen, solange Sie leben. Es wird im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer darf in dieser Zeit nicht selbst dort wohnen. Geregelt ist das in § 1093 BGB. Die Wohnung gehört Ihnen nicht. Aber Sie dürfen darin wohnen, solange Sie leben.
Kann man ein lebenslanges Wohnrecht kaufen?
Ja, das geht. Sie bezahlen einmalig einen Anteil vom Wert der Wohnung. Jemand anderes kauft das Eigentum. Das kann ein Kapitalanleger sein oder auch Ihr eigenes Kind. Der Vertrag wird beim Notar geschlossen, und das Recht kommt ins Grundbuch. Wir erklären Ihnen vorher jeden Schritt in Ruhe.
Wie viel kostet ein Wohnungsrecht?
Das hängt vom Wert der Wohnung und von Ihrem Alter ab. Als Richtwert gilt: Mit 68 Jahren zahlen Sie etwa 50 % vom Wohnungswert, mit 80 Jahren etwa 38 %. Je Lebensjahr ist es etwa ein Prozentpunkt weniger. Bei Paaren zählt das Alter des jüngeren Partners.
Darf jemand bei mir einziehen, der mich pflegt?
Das hängt vom Vertrag ab. Das Gesetz erlaubt, Familie und Pflegepersonen aufzunehmen (§ 1093 Abs. 2 BGB). Der Vertrag kann das aber einschränken – bei vielen Wohnungsrecht-Modellen dürfen nur die namentlich eingetragenen Personen dort wohnen, keine Angehörigen und keine Pflegekraft. Prüfen Sie diesen Punkt deshalb vor dem Kauf.
Was passiert mit dem Wohnungsrecht, wenn ich sterbe?
Es endet. Ein Wohnungsrecht ist nicht vererblich. Ihre Kinder oder andere Erben können es nicht übernehmen. Das Geld, das Ihnen nach dem Verkauf Ihres Hauses bleibt, gehört aber weiter Ihnen. Es kann vererbt werden, soweit es dann noch da ist.
Kann ich die Wohnung vermieten, wenn ich doch ins Heim muss?
Nur, wenn das im Vertrag ausdrücklich erlaubt ist. Sonst dürfen Sie die Wohnung nicht vermieten. Überlegen Sie das vor dem Notartermin gut. Wir sprechen das gern mit Ihnen durch. Die rechtliche Gestaltung selbst übernimmt der Notar. Er erklärt Ihnen den Vertrag vor der Unterschrift.
Ist ein Wohnungsrecht dasselbe wie ein Nießbrauch?
Nein. Mit einem Wohnungsrecht wohnen Sie selbst in der Wohnung. Mit einem Nießbrauch dürfen Sie eine Immobilie ganz nutzen, auch vermieten. Dafür trägt der Nießbraucher auch die öffentlichen Lasten. Für das Wohnen im Alter ist meist das Wohnungsrecht gemeint. Es ist einfacher und ganz auf Ihr eigenes Wohnen ausgerichtet.
Kann ich das Wohnungsrecht verschenken oder übertragen?
Nein. Ein Wohnungsrecht ist nicht übertragbar. Sie können es weder verkaufen noch verschenken. Es ist ganz auf Sie zugeschnitten. Darum ist es wichtig, vorher in Ruhe zu prüfen, ob die Wohnung wirklich zu Ihnen passt. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Gibt mir die Bank einen Kredit für das Wohnungsrecht?
In der Regel nicht. Banken finanzieren ein Wohnungsrecht meist nicht. Die meisten Menschen bezahlen es aus dem Verkauf ihres Hauses. Darum ist es gut, zuerst den Wert Ihres Hauses zu kennen. Diese Einschätzung bekommen Sie bei uns kostenlos. Wir kommen dafür gern zu Ihnen.
Wer ist Eigentümer meiner Wohnung?
Das kann ein Kapitalanleger sein. Oder Ihre Kinder kaufen das Eigentum mit ihrem eigenen Geld. Weil die Wohnung mit Ihrem Wohnungsrecht belastet ist, ist sie für den Käufer günstiger. Für Sie ändert sich nichts: Sie dürfen dort wohnen, solange Sie leben.
Warum ist eine barrierefreie Wohnung so wichtig?
Weil sie Ihnen den Alltag leichter macht. Ohne Stufen und Schwellen kommen Sie auch mit Rollator gut zurecht. Ein Pflegedienst kann leichter helfen. So bleibt Pflege zu Hause oft länger möglich. Das ist der Kern: selbst bestimmen, wo Sie leben.
Was kostet ein Pflegeheim im Vergleich?
In Baden-Württemberg zahlen Sie im ersten Jahr im Schnitt 3.657 € im Monat selbst. Das ist der Eigenanteil, Stand 01.07.2026. Er sinkt mit der Zeit etwas. Zu Hause gibt es Pflegegeld zwischen 347 € und 990 € im Monat, je nach Pflegegrad 2 bis 5.
Welche Hilfe bekomme ich für die Pflege zu Hause?
Mit Pflegegrad gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistung von der Pflegekasse. Das Pflegegeld liegt bei 347 € bis 990 € im Monat. Für einen Pflegedienst gibt es 796 € bis 2.299 €. Beraten lassen können Sie sich kostenlos beim Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, Telefon 07621 410-5033.
Ich lebe allein. Ist ein Wohnungsrecht dann das Richtige?
Es kann gut passen. Gerade wer allein lebt, wünscht sich Sicherheit und kurze Wege. Eine Wohnung im Ort, nahe bei Arzt und Einkauf, kann das bieten. Ob später eine Pflegekraft bei Ihnen wohnen darf, regelt der Vertrag – das klären wir vorher mit Ihnen. Sprechen Sie mit uns in Ruhe darüber.
Sollen meine Kinder beim Gespräch dabei sein?
Gern, wenn Sie das möchten. Viele Menschen fühlen sich wohler, wenn eine Tochter, ein Sohn oder eine Vertrauensperson dabei ist. Wir erklären alles langsam und in Ruhe. Und Sie bekommen alles noch einmal schriftlich. Entscheiden müssen Sie an diesem Tag nichts.
Wie erreiche ich Immo-Gross am besten?
Am einfachsten am Telefon: 07621 95178-0. Oder Sie hinterlassen unten Ihre Telefonnummer, dann rufen wir Sie zurück. Unser Büro ist in der Dammstraße 2 in Lörrach. Wir kommen aber auch gern zu Ihnen nach Hause, zum Beispiel nach Stetten, Brombach oder Inzlingen.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich ein Wohnungsrecht kaufe?
Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Derzeit zahlt bei solchen Verkäufen in der Regel nur der Käufer des Eigentums (der Kapitalanleger oder Ihr Kind) Grunderwerbsteuer auf seinen Anteil (in Baden-Württemberg 5 %), der Käufer des Wohnungsrechts nichts. Garantiert ist das nicht: Das Finanzamt könnte die Steuer auch anders verteilen oder auf den vollen Kaufpreis verlangen. Wir beraten dazu nicht – klären Sie die Frage vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater.
Wer diese Seite geschrieben hat

Benjamin Groß
Gründer und Geschäftsführer der Immo-Gross GmbH in Lörrach. Immobilienmakler seit 2017, seit 2018 mit eigenem Unternehmen. Mit seinem Team hat er über 100 Immobilien im Landkreis Lörrach und im Dreiländereck verkauft. Sein Diplom in Erwachsenenbildung merkt man ihm an: Er erklärt schwierige Fragen zu Pflege, Erbe und Wohnungsrecht so, dass man sie versteht.
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Quellen und Stand
- § 1093 BGB – Wohnungsrecht
- § 1030 BGB – Nießbrauch
- vdek – Eigenanteil Pflegeheim Baden-Württemberg, Stichtag 01.07.2026
- SGB XI – Pflegegeld und Pflegesachleistung nach Pflegegrad
- Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, Brombacher Straße 4, 79539 Lörrach
Stand dieser Seite: . Autor: Benjamin Groß, Immo-Gross GmbH, Dammstraße 2, 79540 Lörrach.